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Haftungsfreistellung bei neutralen ScheckformularenZahlungsverkehrsformulare für den beleggebundenen Zahlungsverkehr

 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen besagen, dass die Verwendung neutraler Scheckformulare, so wie sie hier verwendet werden, auf jeden Fall mit dem Institut abgestimmt werden müssen.

 Die Geldinstitute sind nicht automatisch verpflichtet Ihre neutralen Schecks einzulösen. Das hängt mit den Haftungsbestimmungen des beleggebundenen Zahlungsverkehrs mit Schecks zusammen.

 Bevor Sie mit WinBanking einen Scheck ausfüllen und benutzen müssen Sie bei den Instituten, mit denen Sie zusammenarbeiten, eine Haftungsfreizeichnungserklärung hinterlegen.

Beleggebundener ZahlungsverkehrText zum Download als Word 95 Dokument

Verpflichtungserklärung zur Verwendung neutraler Scheckvordrucke durch den Kontoinhaber

  1. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, bei der Herstellung und Verwendung neutraler Scheckvordrucke die "Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke" einzuhalten. Das Kreditinstitut übergibt dem Kontoinhaber ein "Merkblatt für die Herstellung und Verwendung neutraler Scheckvordrucke durch Kontoinhaber", das ihn in Kurzform über die wichtigsten Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz der neutralen Scheckvordrucke informiert.
  2. Für den Scheckverkehr sind vom Kontoinhaber die vom Kreditinstitut herausgegebenen oder die nach Maßgabe der "Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke" hergestellten Scheckvordrucke zu verwenden.
    Verwendet der Kontoinhaber Vordrucke, die nicht den "Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke" entsprechen, so kann dies dazu führen, dass ihm, einem Schecknehmer oder einem beim Einzug des Schecks eingeschalteten Kreditinstitut bei der Einreichung, Bearbeitung, Weiterleitung oder Buchung des Schecks Nachteile entstehen.
  3. Verletzt der Kontoinhaber seine Verpflichtung nach den "Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke" schuldhaft, so hat er den daraus entstehenden Schaden zu tragen. Hat das Kreditinstitut durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung des Schadens beigetragen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Kreditinstitut und Kunde den eingetretenen Schaden zu tragen haben.
    Der Kontoinhaber hat auch den Schaden zu tragen, der dadurch entsteht, dass Codierungen, Eindrucke und Beschriftungen auf den Vordrucken in dem von ihm beherrschbaren Verantwortungsbereich unrichtig aufgebracht oder verändert wurden.
Papier und mehr... Einfaches Ausfüllen von Schecks, Überweisungen und Lastschriften.