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Tipps und InformationenRefill oder Original

Tintenpatronen aus rechtlicher Sicht

 Die Druckerhersteller sind bei Garantiansprüchen sehr reserviert, wenn sie feststellen, dass alternative Tinten eingesetzt werden. Ganz so einfach kann man es sich nicht machen.

 Die Garantie bezieht sich auf die Produktqualität. Die in Prospekten und Bedienungsanleitungen zugesagten Funktionen müssen vorhanden sein und funktionieren. Die Produkt muss mangelfrei sein. Der Garantiepflichtige (Hersteller oder Händler) braucht innerhalb der Garantiezeit keine Ansprüche anerkennen, die aus der Beschädigung des Druckers durch Fremdprodukte herbeigeführt sind.

 Das bedeutet, dass ein Hersteller / Händler für Beschädigungen, die durch Fremdtinten entstanden sind, nicht in Anspruch genommen werden kann. Allerdings kann ein Käufer durchaus Gewährleistungsansprüche gelten machen, wenn zum Beispiel der Papiereinzug nicht funktioniert. Dabei ist es ohne Bedeutung ob Original- oder Fremdtinten verwendet wurden. Denn die Verwendung der Tinte steht in in den meisten Fällen nicht im direktem Zusammenhang mit dem nicht funktionierenden Papiereinzug. Anders sieht dieser Fall aus, wenn die Tintenpatrone ausgelaufen ist und dadurch der Papiereinzug beschädigt wurde.

 Der nächste Fall ist: Der Drucker ist in der Tat durch Fremdtinten beschädigt und der Hersteller / Händler lehnt einen Garantieanspruch ab.

 Dann kommt es darauf an, welche Aussage der Lieferant der Tinte gemacht hat. Spricht er in Anzeigen, im Katalog oder auf der Packung von 100%iger Kompatibilität, dann ist der Tintenhersteller / Lieferant für die aufgetretenen Schäden verantwortlich. Der Nachweis, dass die Beschädigung durch die Tinte erfolgt ist, liegt beim Anwender, also Ihnen. Verstopfte Tintendüsen sind einfach festzustellen, andere Fehler sind unter Umständen nur durch Gutachten zu beweisen. Da muss man dann sehen, ob es sich lohnt, den Auwand zu treiben.

 Es gibt auch Hersteller und Lieferanten von kompatiblen Tinten und Refillsystemen die eine ausdrückliche Funktionsgarantie geben. Im Schadensfall hat der Anwender hier sehr gute Chancen seinen Drucker kostenlos wieder hergestellt zu bekommen.

 Damit Sie als Anwender die notwendige Sicherheit haben, gibt es es für wiederbefüllte Patronen die DIN Norm 33871-1 und für wieder aufgearbeitete Tonermodule die DIN Norm 33870, welche Eigenschaften die "recycelten" Patronen haben müssen. Produkt die mit dieser Norm gekennzeichnet sind, bieten eine Funktionssicherheit nach den Bestimmungen der Norm.

 Bewahren Sie auch aus diesem Grund Rechnungen, Verpackungen, Anzeigen und Kataloge mit den entsprechenden Werbeaussagen auf. Diese Unterlagen helfen Ihnen Ihre Anprüche leichter durchzusetzen.

 Eine weitere Möglichkeit, die Kosten für Tinte zu senken, ist die Auflösung so gering wie möglich einzustellen. Einige Herstellen bieten Fotopapiere an, die trotz geringerer Auflösung die gleiche Farbbrillanz bieten. Sigel GmbH, einer der großen Anbieter von Alternativen zu den Herstellerprodukten, sagt, dass bei dem Ultra-Photopapier bis zu 30 % der Tintenkosten reduzieren kann.

 Diese Information ist nach bestem Wissen erstellt. Sie erhebt nicht den Anspruch einer Rechtsberatung. Sie soll lediglich die Problematik aufzeigen, die sich bei der Verwendung von Fremdtinten im Tintenstrahldrucker ergeben kann. Für eine fundierte Rechtsberatung wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

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