Refill
oder Original
Tintenpatronen aus rechtlicher Sicht
Die Druckerhersteller sind bei Garantiansprüchen sehr
reserviert, wenn sie feststellen, dass alternative Tinten eingesetzt
werden. Ganz so einfach kann man es sich nicht machen.
Die Garantie bezieht sich auf die Produktqualität.
Die in Prospekten und Bedienungsanleitungen zugesagten Funktionen
müssen vorhanden sein und funktionieren. Die
Produkt muss mangelfrei sein. Der Garantiepflichtige
(Hersteller oder Händler) braucht innerhalb der Garantiezeit
keine Ansprüche anerkennen, die aus der Beschädigung
des Druckers durch Fremdprodukte herbeigeführt
sind.
Das bedeutet, dass ein Hersteller / Händler für Beschädigungen,
die durch Fremdtinten entstanden sind, nicht
in Anspruch genommen werden kann. Allerdings kann ein Käufer
durchaus Gewährleistungsansprüche gelten machen, wenn zum
Beispiel der Papiereinzug nicht funktioniert. Dabei ist es ohne
Bedeutung ob Original- oder Fremdtinten
verwendet wurden. Denn die Verwendung der Tinte steht in in den meisten
Fällen nicht im direktem Zusammenhang mit dem nicht funktionierenden
Papiereinzug. Anders sieht dieser Fall aus, wenn die Tintenpatrone
ausgelaufen ist und dadurch der Papiereinzug beschädigt wurde.
Der nächste Fall ist: Der Drucker ist in der Tat durch
Fremdtinten beschädigt und der Hersteller /
Händler lehnt einen Garantieanspruch ab.
Dann kommt es darauf an, welche Aussage der Lieferant der Tinte
gemacht hat. Spricht er in Anzeigen, im Katalog oder auf der Packung
von 100%iger Kompatibilität, dann ist der Tintenhersteller
/ Lieferant für die aufgetretenen Schäden verantwortlich.
Der Nachweis, dass die Beschädigung durch die Tinte erfolgt ist,
liegt beim Anwender, also Ihnen. Verstopfte Tintendüsen sind
einfach festzustellen, andere Fehler sind unter Umständen nur
durch Gutachten zu beweisen. Da muss man dann sehen, ob es sich lohnt,
den Auwand zu treiben.
Es gibt auch Hersteller und Lieferanten von kompatiblen
Tinten und Refillsystemen die eine ausdrückliche
Funktionsgarantie geben. Im Schadensfall hat der Anwender hier
sehr gute Chancen seinen Drucker kostenlos wieder hergestellt zu bekommen.
Damit Sie als Anwender die notwendige Sicherheit haben, gibt
es es für wiederbefüllte Patronen die DIN Norm 33871-1 und
für wieder aufgearbeitete Tonermodule die DIN Norm 33870, welche
Eigenschaften die "recycelten" Patronen haben müssen.
Produkt die mit dieser Norm gekennzeichnet sind, bieten eine Funktionssicherheit
nach den Bestimmungen der Norm.
Bewahren Sie auch aus diesem Grund Rechnungen, Verpackungen,
Anzeigen und Kataloge mit den entsprechenden Werbeaussagen auf. Diese
Unterlagen helfen Ihnen Ihre Anprüche leichter durchzusetzen.
Eine weitere Möglichkeit, die Kosten für Tinte zu
senken, ist die Auflösung so gering wie möglich einzustellen.
Einige Herstellen bieten Fotopapiere an, die trotz geringerer Auflösung
die gleiche Farbbrillanz bieten. Sigel GmbH, einer der großen
Anbieter von Alternativen zu den Herstellerprodukten, sagt, dass bei
dem Ultra-Photopapier bis zu 30 % der Tintenkosten reduzieren kann.
Diese Information ist nach bestem Wissen erstellt.
Sie erhebt nicht den Anspruch einer Rechtsberatung. Sie soll lediglich
die Problematik aufzeigen, die sich bei der Verwendung von Fremdtinten
im Tintenstrahldrucker ergeben kann. Für eine fundierte Rechtsberatung
wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens. |